Workshop zum Thema Mindestlohn an der Technischen Hochschule Wildau
Wildau, 30. März 2015Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner Mindestlohn von 8,50 €. Die damit zusammenhängenden rechtlichen und praktischen Probleme sind vielfältig. Gilt der allgemeine Mindestlohn für alle Arbeitnehmergruppen oder gibt es Ausnahmen? Sind vertragliche Vorkehrungen sinnvoll? Welche Vergütungsbestandteile können bei der Berechnung des Mindestlohns berücksichtigt werden und welche Haftungspflichten haben Auftraggeber für Arbeitnehmer von Subunternehmen? Hinzu kommen Fragen hinsichtlich Anmelde- und Dokumentationspflichten. Schließlich bleibt die Frage, welcher Mindestlohn im grenzüberschreitenden und mobilen Arbeitnehmereinsatz und in Entsendungsfällen zu zahlen ist.
Die damit zusammenhängenden Fragen werden in einem Workshop am 07. Mai 2015 in der Zeit von 14.00 - 18.00 Uhr an der TH Wildau behandelt. Der zuständige Referent Prof. Dr. Hantel hat sich sowohl in der Praxis als Fachanwalt für Arbeitsrecht als auch als Jura-Professor an der TH Wildau mit diesen Fragen auseinandergesetzt. Interessierte sind zu diesem Workshop an der TH Wildau herzlich eingeladen.
Für Ihre Anmeldung zum Workshop nutzen Sie bitte folgenden Link: www.twz-ev.org/weiterbildungen/workshop-mindestlohn/
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