Förderprogrammstart „Gründung innovativ“ in Brandenburg
Potsdam, 4. Mai 2015Starthilfe auf dem Weg in die Selbständigkeit: Mit dem Programm „Gründung innovativ" fördert das brandenburgische Arbeitsministerium die Gründung von innovativ ausgerichteten Unternehmen mit Zuschüssen zwischen 25.000 bis 100.000 Euro. Die Existenzgründerinnen und Existenzgründer erhalten dabei eine umfassende Erstberatung von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und ZukunftsAgentur Brandenburg (ZAB). Förderanträge können ab sofort bei der ILB gestellt werden. Für das Förderprogramm stehen bis Ende 2017 insgesamt 2,4 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung.
Arbeitsministerin Diana Golzesagte: „Besonders innovative Unternehmen sind für die wirtschaftliche Entwicklung Brandenburgs von großer Bedeutung. Denn wie Studien und Umfragen zeigen, schaffen sie im Vergleich zu traditionellen Unternehmen deutlich mehr Arbeitsplätze. Außerdem sorgen sie mit frischen Ideen und neuartigen Produkten und Dienstleistungen für neues Wachstum. Damit der mutige Schritt in die Selbständigkeit auch Erfolg hat, ist es wichtig, vor dem Start die Marktchancen einer neuen Geschäftsidee auf Stärken und Schwächen genau abzuklopfen. Deshalb ist die Förderung mit einer intensiven Erstberatung verbunden. Damit bieten wir den Gründerinnen und Gründern gute Perspektiven, ihre kreativen und innovativen Ideen in Brandenburg erfolgreich und nachhaltig umzusetzen."
Tillmann Stenger, Vorsitzender des Vorstandes der Brandenburger Förderbank ILB, erklärte: „Mit ‚Gründung innovativ' verfügt die ILB nun über ein zusätzliches Förderinstrument, um das gute Gründungsklima in unserem Land weiter zu verbessern. Das neue Zuschussprogramm bettet sich ideal in die bestehende Brandenburger Förderlandschaft für innovative Existenzgründer und junge Unternehmen ein. Der vergleichsweise hohe Fördersatz von bis zu 75 Prozent ermöglicht auch weniger eigenkapitalstarken Gründerinnen und Gründern den Schritt in die Selbständigkeit. Gefördert wird bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt, der den Übergang von der Idee in die Umsetzungsphase ermöglicht."
ZAB-Geschäftsführer Dr. Steffen Kammradtbetonte: „Wir haben in Brandenburg ein sehr positives Gründungsklima. Im aktuellen Ländercheck des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft zur Gründungsförderung zählt das Land zur Spitzengruppe. Mit einer sorgfältigen und umfassenden Beratung können wir denen, die den Sprung in die Selbständigkeit wagen, an einer entscheidenden Stelle wirkungsvoll helfen – nämlich dann, wenn sie mit ihren Ideen auf dem Markt gehen."
Für die Förderung muss die Gesch äftsidee auf einem neuartigen Produkt, Verfahren oder einer neuartigen Dienstleistung basieren, die es am Markt in dieser Form noch nicht gibt. Außerdem muss sie ein überdurchschnittliches wirtschaftliches Entwicklungs- und Beschäftigungspotenzial aufweisen. Die Zuschüsse können zwischen 25.000 bis 100.000 Euro betragen, maximal 75 Prozent der Gesamtausgaben. Der Zuschuss kann zum Beispiel zur Anschaffung von hochwertigen Geräten für die Einrichtung eines Labors oder für Personalkosten für neue Arbeitsplätze verwendet werden. Voraussetzung für die Antragstellung ist ein gemeinsamer Termin zur Erstberatung mit der ILB und ZAB. Anträge auf Förderung können über das Portal der ILB gestellt werden.
Alle Informationen zum Förderprogramm „Gründung innovativ" gibt es im Internet unter www.ilb.de und www.masgf.brandenburg.de.
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